Urheberrecht
2009-12-29 12:12 (Kommentare: 3)
Buchvorstellung Lawrence Lessig "Freie Kultur"
Das Urheberrecht oder im us-amerikanischen Copyright ist eine wirklich schwierige Angelegenheit, sowohl aus gesetzlicher als auch aus gesellschaftlich-kultureller Sicht. Ich möchte an dieser Stelle beide Seiten kurz beleuchten, eine Buchvorstellung machen und euch, wenn ihr es nicht schon tut, zum Denken anregen.
Die gesetzliche Seite des Urheberrechtes ist umfangreich und kaum von einem juristischen Laien wie mir zu erklären. Die momentane Gesetzeslage stammt aus dem Jahr 1965 -weit vor der Verbreitung des Internets- und wird dem deutschen Privatrecht zugeordnet. Darunter fallen Werke aus Wissenschaft, Kunst und Literatur. Als Beispiel meine Diplomarbeit fällt unter das Urheberrecht. Ein Werk ist 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers noch rechtlich geschützt oder falls es annonym bzw. unter einem Pseudonym veröffentlich wurde, dann 70 Jahre nach der Veröffentlichung. Das ist auch hierzulande eine ganz schön lange Zeit. (Vgl. Wikipedia)
Aus gesellschaftlich-kultureller Sicht kann es schlimme Folgen haben, wenn ein Werk so lange geschützt ist. Nein ich bin nicht für Anarchie oder Piraterie. Ich möchte aber zu Bedenken geben, wieviele Werke werden veröffentlich und bereits nach wenigen Jahren - sagen wir 5 - nicht mehr verlegt. Wie viele Bücher sind bereits schnell vergriffen? Wie viele Filme werden nur kurzzeitig auf DVD angeboten und sind dann nicht mehr erhältlich, weil sie nicht gewinnbringend sind? Für eine gewissen Zeit kann man die Bücher und Filme sicherlich noch in Antiquariaten und Flohmärkten finden, sagen wir 20 Jahre. Was ist danach? Was ist, wenn ich meinen Kindern oder Enkeln ein Buch vorlesen möchte, was ich bereits als Kind kennengelernt habe, oder ihnen einen Film aus meiner Jugend zeigen will, der nicht den größten Erfolg hatte?
Muss man dann Glück haben und das Buch oder den Film bereits gekauft haben? Muss ich hoffen ihn noch in irgendeiner verstaubten Ecke zu finden? Oder muss ich mich strafbar machen, weil ich das Buch kopiere, den Film auf DVD brennen lasse, weil irgendjemand es zufällig noch hat? Ich möchte nochmal betonen, es geht hierbei nicht um Filme, die noch Jahre später Gewinn einbringen. Ich rede nicht von ,sagen wir, den Chaplin-Filmen, sondern ich rede von Filmen und Büchern abseits des großen Erfolges.
Sollte es dafür nicht eine andere Möglichkeit geben? Sollte es nicht möglich sein auch noch an diese persönlichen Perlen zu gelangen, die bereits vor Jahrzehnten aus den Läden verschwunden sind? Vor allem, wo man heutzutage davon ausgehen kann, dass man vermutlich nicht der einzige Liebhaber ist, sondern sich in den weiten des World Wide Webs noch ein zweiter oder dritter Liebhaber versteckt.
In diesem Jahr haben gerade in der Blogsshäre viele Urheberrechtsverletzungen die Runde gemacht, wie die eines Bastelshops, der eine tierische Zeichnung anbot ähnlich dem Logo eines großen Outdoor-Herstellers. In Zeiten, wo ein hobbymässiger Anbieter sich strafbar macht, weil er beispielsweise seinem Lieblingsfilm eine Hommage schreibt und diese im Netz verbreitet, muss es andere Reglungen geben. Ich erinnere mich nur dunkel, denn ich bin jung, mal eine Kassette für meine Schwester gemacht zu haben mit ihren Lieblingsliedern, damit sie auch immer eine gute Fahrt zur Arbeit hat. Ich weiß, dass ich mich damit in den USA bereits strafbar gemacht hätte. Ich weiß aber leider nicht, ob so etwas bereits in Deutschland strafbar wäre. Ich weiß, dass eine bestimmte Anzahl von Downloads wegen Bagetellgründen nicht weiter verfolgt wird, aber eine Straftat hätte ich trotzdem begangen.
Wer sich gerne mit diesem Thema beschäftigt und Vorschläge zur Lösung dieser Probleme lesen möchte. dem sei das Buch "Freie Kultur" von Lawrence Lessig empfohlen. Es ist unter einer CC-Lizenz veröffentlich und darf für den privaten Gebrauch runtergeladen werden. Das Buch behandelt vor allem das us-amerikanische Copyright und zeigt den historischen Verlauf der Änderung des Copyrights auf. Es ist sehr angenehm zu lesen, da immer wieder mit sehr schönen Beispielen das Problem der jeweiligen Situation verdeutlicht wird. Ich kann es nur jedem empfehlen und jedem deutschen Juristen, der sich mit dem Urheberrecht auseinandersetzt, möchte ich empfehlen ein ähnliches Buch für die deutsche Situation zu schreiben. Zumindest ich werde es mit Freuden verschlingen - versprochen.
Ich hoffe, dass ich meine einleitenden Worte wahr gemacht habe und euch zum Denken angeregt habe. Ich freue mich darauf, etwas davon in den Kommentaren zu lesen.
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Kommentar von kristin steinchen | 2009-12-30
Zum Thema Urheberrecht (nicht Strafverfolgung und -maß von Urheberrechtsverletzungen) möchte ich folgendes zu bedenken geben: Ist es nicht anmaßend, auf den Besitz des geistigen Eigentums einer anderen Person zu bestehen? (Unterschied Besitz und Eigentum: Der Mieter ist Besitzer der von ihm gemieteten Wohnung) Schließlich hat jene Person ihre Gedanken/Kreationen zwar auf ein Medium gebannt und der Öffentlichkeit/dem Konsumenten zur Verfügung gestellt, jedoch nicht ihr Eigentum daran abgetreten. Ein Verzicht auf den Urheberrechtsschutz ist wie ich erfahren habe zwar möglich, kann allerdings nicht rückwirkend oder für Werke bereits verstorbener Eigentümer erwirkt werden. Dadurch entsteht Zonen die Werke beinhaltet, deren Eigentümer die ggf. verlustreichen Folgen des Urheberrechtsschutzes nicht abgesehen haben. Aber - wie berechtigterweise häufig an politischen Argumentationen kritisiert wird - sollte man diese Fälle abseits der Regel nicht als Grundpfeiler einer Diskussion benutzen.
Darum mein Einwand metaphorisch verkürzt: Würde jemand auf die Idee kommen demjenigen Recht zuzusprechen, der mit Begründungen wie einer persönlichen Verbundenheit oder dem schon-mal-dagewesen-sein Einlass in ein fremdes Haus verlangt?
Kommentar von Helena | 2009-12-30
Was bringt es denn, ein Werk, dass keinen kommerziellen Nutzen mehr hat, unter Verschluss zu halten? Dass möchte ich zu Bedenken geben. ;)
Kommentar von kristin steinchen | 2010-01-02
Allerdings könnte man mit dem sogenannten "überwiegenden öffentlichen Interesse" argumentieren. Wenn man ein solches für ein Werk begründen könnte, wäre die Aufhebung des Urheberrechts möglich. Möglicherweise aber nicht ohne Entschädigung von Personen mit verbleibendem Rechtsanspruch. Ziemlich verzwickt, dennoch muss ich (vorerst?) auf der Seite des Eigentumsschutzes bleiben, wobei mir gleichzeitig die Vision, mehr Güter der Allgemeinheit zuzusprechen, gefällt.